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Factory Wallet Service BV arbeitet auf der Grundlage von NO CURE - NO PAY. In der Praxis bedeutet dies, dass wir nur dann Kosten berechnen, wenn wir tatsächlich etwas für Sie tun können.
Das Erstellen einer Factory Wallet Service BV-Datei / eines Kontos für das Tätigen von Investitionen ist völlig kostenlos.
Die Bereitstellung von Informationen per SMS, E-Mail oder WhatsApp ist völlig kostenlos.
Die Erfolgsgebühr bei einer realisierten Investition von 0,5% pro Jahr während der Laufzeit der Investition wird über den Investitionsbetrag berechnet.
Verwaltungskosten, Bürokosten und Kosten für den Zahlungsverkehr gehen während des Investitionszeitraums auf Rechnung von Factory Wallet Service BV.
Anreize wie Rabatte, Produkte oder Dienstleistungen, die auf einem Stellplatz angeboten werden, sind völlig kostenlos.
Statistiken und weitere Informationen zu Ihrer Anlage und Ihrem Anlageportfolio sind völlig kostenlos.
MINDEST- UND MAXIMALER INVESTIERUNGSBETRAG
Privatanleger können maximal 200.000 € pro ausstehender Person über Factory Wallet Service BV ausstellen. Dieser Betrag bezieht sich auf eine Investitionsvereinbarung mit einer Mindestinvestition von 100.000 €.
Factory Wallet Service BV möchte darauf hinweisen, dass Sie mit dieser externen AFM-Aufsicht investieren. Wir empfehlen Ihnen, maximal 10% Ihres frei investierbaren Kapitals zu investieren und Ihre Investition möglicherweise auf mehrere Projekte zu verteilen.
Geschäftsinvestoren müssen sich nur mit einer Untergrenze des Mindestinvestitionsbetrags von 100.000 € auseinandersetzen.
ERFOLGSGEBÜHR
Factory Wallet Service BV berechnet für jede erfolgreich abgeschlossene Investitionsvereinbarung eine Erfolgsgebühr. Wenn also das Projekt beginnt, wie weiter unten angegeben.
- Renteninvestition
Für eine Annuitätsinvestition von Factory Wallet Service BV zahlt der Investor während der Laufzeit der getätigten Investition eine einmalige Erfolgsgebühr von 0,5% pro Jahr mit maximal 3%. Die erste Hälfte der Erfolgsgebühr wird zu drei gleichen Teilen von den ersten drei monatlichen Beträgen abgezogen, die an den Anleger gezahlt werden. Die andere Hälfte der Erfolgsgebühr wird von der Zahlung der über die Laufzeit verteilten monatlichen Beträge abgezogen. Diese Abzüge erfolgen im ersten Monat eines jeden neuen Investitionsjahres.
- Wachstumsinvestition - die aufgeschobene Renteninvestition
Für eine Wachstumsinvestition zahlt der Anleger während der Laufzeit (dies besteht aus dem Zins- und dem Rentenanteil) eine einmalige Erfolgsgebühr von 0,5% pro Jahr für die getätigte Investition mit maximal 3,0%. Die erste Hälfte der Erfolgsgebühr wird zu drei gleichen Teilen von den ersten drei monatlichen Beträgen abgezogen, die nach Ablauf der Nachfrist an den Anleger überwiesen werden. Die andere Hälfte der Erfolgsgebühr wird über die Laufzeit von der Zahlung der monatlichen Beträge abgezogen. * Diese Abzüge erfolgen im ersten Monat eines jeden neuen Investitionsjahres.
- Nur-Zins-Investition
Für eine reine Zinsinvestition zahlt der Anleger während der Laufzeit der getätigten Investition eine einmalige Erfolgsgebühr von 0,4% pro Jahr mit einem Minimum von 0,6%. Die Erfolgsgebühr wird vom Anleger auf einmal bezahlt, wenn der Investitionsbetrag überwiesen wird.
- Flex Investition
Für eine Flex-Investition zahlt der Anleger während der Laufzeit der getätigten Investition eine einmalige Erfolgsgebühr von 0,4% pro Jahr, maximal 2,8%, was 7 Jahren entspricht. Die Erfolgsgebühr wird über die Laufzeit verteilt und von der Zahlung aller monatlichen Beträge abgezogen. Bei Anlagen mit einer Laufzeit von mehr als 7 Jahren zahlen Sie nach 7 Jahren keine Erfolgsgebühr mehr.
- Nachhaltiger Immobilienkredit
Für eine Immobilieninvestition zahlt der Investor während der Laufzeit der getätigten Investition eine Erfolgsgebühr von 0,4% pro Jahr, maximal 2,8%, was 7 Jahren entspricht. Die Erfolgsgebühr wird von der Zahlung aller monatlichen Beträge über die gesamte Laufzeit abgezogen. Bei Anlagen mit einer Laufzeit von mehr als 7 Jahren zahlen Sie nach 7 Jahren keine Erfolgsgebühr mehr.
Bei der nachhaltigen Immobilieninvestition sind einmal jährlich Teilrückzahlungen von mindestens 20% des ursprünglichen Kapitalbetrags ohne Vertragsstrafe zulässig. Bei einer teilweisen Rückzahlung verbessert sich das Loan-to-Value für Sie, da die ausstehenden Schulden im Verhältnis zum Wert der Immobilie geringer sind. Ihre Erfolgsgebühr wird auf die ausstehenden Schulden berechnet, sodass Ihre Rendite unverändert bleibt.
Beispiel:
Sie zahlen eine jährliche Erfolgsgebühr von 0,4% pro Jahr (d. H. 0,033% pro Monat). Im Monat 24 werden 25% des ursprünglichen Kapitals vom Kreditnehmer / Empfänger zurückgezahlt. Ab dem 25. Monat zahlen Sie 0,033% auf 75% Ihres ursprünglichen Investitionsbetrags, bis eine mögliche spätere teilweise Rückzahlung erfolgt.
NB: Für alle Darlehensarten gilt Folgendes: Wenn eine Ausfallsituation (Zahlungsproblem) auftritt, wird ab diesem Zeitpunkt keine Erfolgsgebühr mehr abgezogen.
INTERESSE UND RÜCKNAHME
Die Zahlung von Zinsen und Kapital ist für jede Art von Investition unterschiedlich. Die erste Zahlung pro Investition erfolgt 6 bis 8 Wochen nach erfolgter Investition. Die Auszahlungen Ihrer Investitionen werden für Sie in einer zweiwöchentlichen Sammelzahlung mit einer separaten Spezifikation per E-Mail gebündelt.
- Renteninvestition
Während der gesamten Laufzeit der Anlage erhält der Anleger jeden Monat einen festen monatlichen Betrag, der sich aus Teilzinsen und Teilrückzahlungen zusammensetzt. Die erste Rückzahlung erfolgt 6 bis 8 Wochen nach Realisierung des Projekts. Die vollständige Rückzahlung und die Zinsen wurden am Ende der Laufzeit gezahlt. Im Falle einer vorzeitigen vollständigen Rückzahlung durch den Kreditnehmer / Empfänger erhalten Sie 10 Monate Zinsen als Entschädigung.
- Wachstumsinvestition - die aufgeschobene Renteninvestition
Während der Nachfrist der Anlage erhält der Anleger nur Zinsen. Diese Zinsen werden monatlich oder vierteljährlich gezahlt. Während der folgenden Rückzahlungsfrist für Renten erhält der Anleger jeden Monat einen festen monatlichen Betrag, der sich aus Teilzinsen und Teilzahlungen zusammensetzt. Die vollständige Rückzahlung und die Zinsen wurden am Ende der Laufzeit gezahlt. Im Falle einer vorzeitigen vollständigen Rückzahlung durch den Kreditnehmer / Empfänger erhalten Sie 10 Monate Zinsen als Entschädigung.
- Nur-Zins-Investition
Am Ende der Laufzeit der Investition wird der Investitionsbetrag auf einmal zurückgezahlt, die Rückzahlung. Während der Laufzeit erhält der Anleger nur Zinsen:
Für eine Laufzeit von bis zu 12 Monaten werden die Zinsen monatlich gezahlt;
Für eine Laufzeit von 13 bis 18 Monaten erfolgt die erste Zinszahlung nach 3 Monaten monatlich und die anderen Zinsen am Ende der Laufzeit;
Bei einer Laufzeit von mehr als 18 Monaten werden die Zinsen monatlich oder vierteljährlich in Absprache gezahlt.
Im Falle einer vorzeitigen vollständigen Rückzahlung durch den Kreditnehmer / Empfänger erhalten Sie 10 Monate Zinsen als Entschädigung.
- Flex Investition
Da eine Flex-Investition eine Kombination verschiedener Investitionsformen ist, unterscheiden sich die Vereinbarungen über die Zahlung von Zinsen und die Rückzahlung je nach Projekt. Die Vereinbarungen über die vorzeitige Rückzahlung sind ebenfalls variabel. Die getroffenen Vereinbarungen werden immer im veröffentlichten Pitch und in der Investitionsvereinbarung angegeben.
- Nachhaltige Immobilieninvestition
Die Immobilieninvestition ist eine Renteninvestition, eine reine Zinsinvestition oder eine Kombination davon. Die Zahlung der Annuität und der Zinsen für den Zinsanteil erfolgt in einem festen monatlichen Betrag. Verbleibende Schulden (mit einem Zinsinvestitionsteil) werden am Ende der Laufzeit auf einmal beglichen. Spezifische Grundsätze der Investition sind immer im veröffentlichten Pitch und in der Investitionsvereinbarung angegeben.
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